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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §34 Abs1;Rechtssatz
Die Frage nach dem Vorliegen eines unentbehrlichen Hilfsbetriebes stellt sich erst, wenn der Verein nach seiner Satzung und seiner tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke dient.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001130267.X02Im RIS seit
18.11.2004Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013