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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §21 Abs1 Z3 idF 1992/314;Rechtssatz
Ein "Doppelersatz" von Aufwendungen kommt nicht in Betracht (Hinweis E vom 18. Juni 2003, Zlen. 2003/06/0020 und 0026), sodass die fraglichen Kindergartenkosten vorweg um allfällige zweckbestimmte, sachlich kongruente Leistungen der öffentlichen Hand (nur solche kommen hier in Betracht) zu kürzen wären. (Das hat sich im Beschwerdefall aber nicht ergeben; Näheres hiezu im vorliegenden E.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004060095.X06Im RIS seit
19.11.2004Zuletzt aktualisiert am
11.02.2010