RS Vwgh 2004/10/21 2000/13/0136

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.10.2004
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/13/0010 E 31. Juli 2002 RS 4

Stammrechtssatz

Der Besteuerung sind nicht alternativ mögliche fiktive, sondern die real vorgelegenen Sachverhalte zu unterziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000130136.X01

Im RIS seit

12.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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