Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §34 Abs1;Rechtssatz
In der "Förderung des Kunsthandwerkes und Kunstgewerbes" ist kein begünstigter Förderungszweck im Sinne des § 35 Abs. 2 BAO zu erblicken. "Kunsthandwerk und Kunstgewerbe" stellen gewerbliche Tätigkeiten dar (vgl. mit zahlreichen Hinweisen auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, § 22, Tz. 11.1.3), weil dabei handwerkliches Können und Geschick und nicht die künstlerische Ausbildung, Begabung und Schaffenskraft im Vordergrund stehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001130267.X03Im RIS seit
18.11.2004Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013