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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Selbst nach der "strengeren" Widmung von allgemeinem Wohngebiet auf einem Baugrundstück gilt für Gebäude, die nicht Wohnbauten sind und die u.a. den wirtschaftlichen Bedürfnissen der Bewohner von Wohngebieten dienen (wie Betriebe bestimmter Art) als Maßstab zulässiger Immissionen, dass sie keine dem Wohncharakter des Gebietes widersprechenden Belästigungen der Bewohnerschaft verursachen dürfen. Dieses Kriterium ist so auszulegen, dass danach grundsätzlich das Widmungsmaß der geltenden Widmungskategorie eingehalten werden muss (Hinweis E vom 4. April 2002, Zl. 2001/06/0093).
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003060063.X03Im RIS seit
30.11.2004Zuletzt aktualisiert am
10.08.2009