RS Vwgh 2004/10/21 2003/07/0105

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Veröffentlicht am 21.10.2004
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §8;
WRG 1959 §102 Abs1 litb;
WRG 1959 §12 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2003/07/0106

Rechtssatz

Die Befürchtung einer Beschattung/Verdämmung und dadurch einer Schmälerung der landwirtschaftlichen Nutzbarkeit ist einem Eingriff in die Substanz des Grundeigentums iSd § 12 Abs 2 WRG 1959 nicht gleichzusetzen. Eine Parteistellung kann darauf nicht gegründet werden.

Schlagworte

Wasserrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003070105.X03

Im RIS seit

15.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

27.08.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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