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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2003/07/0106Rechtssatz
Die Befürchtung einer Beschattung/Verdämmung und dadurch einer Schmälerung der landwirtschaftlichen Nutzbarkeit ist einem Eingriff in die Substanz des Grundeigentums iSd § 12 Abs 2 WRG 1959 nicht gleichzusetzen. Eine Parteistellung kann darauf nicht gegründet werden.
Schlagworte
WasserrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003070105.X03Im RIS seit
15.11.2004Zuletzt aktualisiert am
27.08.2018