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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §28 Abs6;Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof teilt die in Einklang mit Lehrmeinungen (Doralt, EStG Kommentar, § 28, Tz. 208, Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, EStG 1988, § 28, Tz. 63, und Kohler, SWK 1989, A I 305ff) geäußerte Auffassung der belangten Behörde, dass bei Interpretation des § 28 Abs. 6 EStG 1988 der erste Satz dieser Norm nicht isoliert von deren zweitem Satz betrachtet werden kann. Der zweite Satz zeigt aber deutlich auf, dass der Gesetzgeber die Zuwendungen mit bestimmten Aufwendungen verrechnet, aber keine grundsätzliche und allgemeine Steuerfreiheit von Subventionen aus öffentlichen Kassen, wie sie der Beschwerdeführerin vorschwebt, verwirklicht wissen will.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:1999130170.X01Im RIS seit
18.11.2004Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013