RS Vwgh 2004/10/21 2004/07/0130

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.10.2004
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Index

83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 2002 §2 Abs7 Z1;
AWG 2002 §37 Abs1;

Rechtssatz

Bei der Beurteilung, ob ein Zwischenlager als (ortsfeste) Behandlungsanlage iSd § 2 Abs. 7 Z. 1 und § 37 Abs. 1 AWG 2002 zu beurteilen ist, kommt es nicht darauf an, ob das Zwischenlager errichtet worden ist, um einen ökonomischen und ökologischen Transport zu ermöglichen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004070130.X06

Im RIS seit

22.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

20.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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