Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2003/07/0106Rechtssatz
Eine wasserrechtlich relevante Berührung des Grundeigentums iSd § 12 Abs 2 WRG 1959 setzt einen projektsgemäß vorgesehenen Eingriff in dessen Substanz voraus. Die projektsgemäße Auflassung eines natürlichen Gerinnes auf einem Grundstück und damit die Einleitungsmöglichkeit aus einem in diesem Grundstück vorhandenen Oberflächenentwässerungssystem in dieses Gerinne steht im Zusammenhang mit dem Recht auf Entwässerung der eigenen Liegenschaft.
Schlagworte
WasserrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003070105.X06Im RIS seit
15.11.2004Zuletzt aktualisiert am
27.08.2018