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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Den Nachbarn kommt bezüglich der Frage, ob die rechtlich gesicherte Verbindung eines Bauvorhabens mit einer öffentlichen Verkehrsfläche der beabsichtigten Verwendung des auf dem Baugrundstück zu errichtenden Gebäudes im Sinne des § 4 Abs. 2 Vlbg. BauG entspricht, kein Mitspracherecht zu (Hinweis E vom 16. Oktober 1986, Zl. 86/06/0046, BauSlg. Nr. 783).
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002060043.X02Im RIS seit
24.11.2004Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009