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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Dem Nachbarn kommt hinsichtlich der Frage, ob das Projekt im Einklang mit dem Stadtentwicklungskonzept steht, kein Mitspracherecht zu.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003060063.X02Im RIS seit
30.11.2004Zuletzt aktualisiert am
10.08.2009