RS Vwgh 2004/10/21 2000/13/0121

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Veröffentlicht am 21.10.2004
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §22 Z1 litb;

Rechtssatz

Einkünfte aus selbständiger Arbeit nach Maßgabe der Bestimmung des § 22 Z. 1 lit. b erster Teilstrich EStG 1988 können auch ohne Vorliegen einer entsprechenden Berufsbefugnis erzielt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000130121.X02

Im RIS seit

18.11.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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