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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BGKV 1993 §1;Rechtssatz
Eintragungen im Protokollbuch (eines Gendarmeriepostens) dienen bestimmungsgemäß dazu, den Geschäftsfall zu konkretisieren und den Akt auffinden zu können. Dabei handelt es sich nicht um "zutiefst meritorisches Handeln im Dienste der Strafjustiz (allenfalls auch der Sicherheitspolizei)", sondern vielmehr um eine behördeninterne Kanzleitätigkeit.
Schlagworte
Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004060086.X06Im RIS seit
25.11.2004Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008