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14/01 VerwaltungsorganisationNorm
Aufgaben Organisation auswärtigen Dienstes - Statut 1999 §30;Rechtssatz
Weder aus § 30 des Statutes des auswärtigen Dienstes, BGBl. I Nr. 129/1999, noch aus § 15 Abs. 4 des Frauenförderungsplanes für das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten, BGBl. II Nr. 630/2003 (wonach, soweit dem nicht zwingende dienstliche Erfordernisse entgegenstehen, im Rahmen des Mobilitätsprinzips des auswärtigen Dienstes Anliegen der Berufstätigkeit der Ehegattinnen und -gatten sowie der Ausbildung der Kinder zu berücksichtigen sind) lassen sich besoldungsrechtliche Ansprüche auf Ersatz der fraglichen Kindergartenkosten ableiten. Daraus ist daher für den Beschwerdefall nicht unmittelbar etwas zu gewinnen, sieht man von der dem § 30 des genannten Statutes zu unterlegenden Wertung ab, dass der Besuch eines Kindergartens nichts Außergewöhnliches ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004060095.X04Im RIS seit
19.11.2004Zuletzt aktualisiert am
11.02.2010