RS Vwgh 2004/10/21 2004/06/0095

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Veröffentlicht am 21.10.2004
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Index

14/01 Verwaltungsorganisation
63/02 Gehaltsgesetz
63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht

Norm

Aufgaben Organisation auswärtigen Dienstes - Statut 1999 §30;
Frauenförderungsplan BMaA 2004 §15 Abs4;
GehG 1956 §21 Abs1 Z3 idF 1992/314;
GehG 1956 §21 Abs3 idF 1995/522;

Rechtssatz

Weder aus § 30 des Statutes des auswärtigen Dienstes, BGBl. I Nr. 129/1999, noch aus § 15 Abs. 4 des Frauenförderungsplanes für das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten, BGBl. II Nr. 630/2003 (wonach, soweit dem nicht zwingende dienstliche Erfordernisse entgegenstehen, im Rahmen des Mobilitätsprinzips des auswärtigen Dienstes Anliegen der Berufstätigkeit der Ehegattinnen und -gatten sowie der Ausbildung der Kinder zu berücksichtigen sind) lassen sich besoldungsrechtliche Ansprüche auf Ersatz der fraglichen Kindergartenkosten ableiten. Daraus ist daher für den Beschwerdefall nicht unmittelbar etwas zu gewinnen, sieht man von der dem § 30 des genannten Statutes zu unterlegenden Wertung ab, dass der Besuch eines Kindergartens nichts Außergewöhnliches ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004060095.X04

Im RIS seit

19.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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