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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
In dem Falle, dass die Ist-Situation in einem allgemeinen Wohngebiet bereits über dem Widmungsmaß liegt, muss das Kriterium von nicht dem Wohncharakter des Gebietes widersprechenden Belästigungen der Bewohnerschaft dahin ausgelegt werden, dass der Wohncharakter des Gebietes in diesem Falle zwar durch die das Widmungsmaß bereits übersteigenden Immissionen gekennzeichnet ist, dass aber jede Überschreitung dieses das Widmungsmaß bereits überschreitenden Istmaßes durch ein sonstiges Gebäude im Sinne des § 23 Abs. 5 lit. b Stmk. ROG nicht mehr als zulässig beurteilt werden kann. Wohnbauten sind jedenfalls zulässig.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002060029.X03Im RIS seit
22.11.2004Zuletzt aktualisiert am
22.03.2012