RS Vwgh 2004/10/28 2003/09/0073

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Veröffentlicht am 28.10.2004
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 2001/I/136;
AuslBG §3 Abs1 idF 2001/I/115;

Rechtssatz

An der Verwirklichung des strafbaren Tatbestandes nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a AuslBG ändert es grundsätzlich nichts, dass es sich bei den Tätigkeiten der betreffenden Ausländer nicht um "Schwarzarbeit" im engeren Sinne gehandelt hat, es trifft aber zu, dass mit der Umgehung der Bestimmungen des AuslBG auch die alleinige Kompentenz des Arbeitsmarktservice, Beschäftigungsbewilligungen nur nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes auszustellen, eingeschränkt wird und damit gesamtwirtschaftliche Interessen betroffen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003090073.X02

Im RIS seit

08.12.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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