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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §2 Abs2 idF 1997/I/078;Rechtssatz
Die Animiertätigkeit von Ausländerinnen in einem Nachtclub oder ähnlichen Lokalitäten unter Beteiligung am Umsatz (auch an den verkauften Getränken) ist als Verwendung unter ähnlichen wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen wie Arbeitnehmer zu qualifizieren (Hinweis E 20.3.2002, Zl. 2000/09/0150, m.w.N.).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001090056.X01Im RIS seit
30.11.2004