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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs1;Rechtssatz
Auf die für die Schätzung bedeutsamen Behauptungen des Abgabepflichtigen ist auch dann einzugehen und die Behörde hat sich damit auch dann auseinander zu setzen, wenn die Richtigkeit der Behauptungen erst durch weitere Erhebungen geklärt werden muss (Hinweis E 1. Juli 2003, 98/13/0184).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001150137.X02Im RIS seit
22.11.2004Zuletzt aktualisiert am
27.07.2015