RS Vwgh 2004/10/28 2001/15/0137

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Veröffentlicht am 28.10.2004
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs1;

Rechtssatz

Auf die für die Schätzung bedeutsamen Behauptungen des Abgabepflichtigen ist auch dann einzugehen und die Behörde hat sich damit auch dann auseinander zu setzen, wenn die Richtigkeit der Behauptungen erst durch weitere Erhebungen geklärt werden muss (Hinweis E 1. Juli 2003, 98/13/0184).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001150137.X02

Im RIS seit

22.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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