RS Vwgh 2004/10/28 2001/15/0050

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.10.2004
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1;

Rechtssatz

Nur durch die berufliche Tätigkeit veranlasste Aufwendungen sind Werbungskosten. Es muss ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen der auf Einnahmenerzielung gerichteten außerbetrieblichen Tätigkeit und den Aufwendungen gegeben sein (Hinweis E 17. Dezember 1998, 97/15/0011).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001150050.X01

Im RIS seit

25.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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