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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Rechtssatz
Nur durch die berufliche Tätigkeit veranlasste Aufwendungen sind Werbungskosten. Es muss ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen der auf Einnahmenerzielung gerichteten außerbetrieblichen Tätigkeit und den Aufwendungen gegeben sein (Hinweis E 17. Dezember 1998, 97/15/0011).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001150050.X01Im RIS seit
25.11.2004Zuletzt aktualisiert am
25.03.2010