Index
L34006 Abgabenordnung SteiermarkNorm
BAO §217;Rechtssatz
Auch ein Antrag auf bescheidmäßige Festsetzung einer Selbstbemessungsabgabe bewahrt den Abgabepflichtigen nicht davor, säumig zu werden, wenn er nicht innerhalb der dafür vorgesehenen Frist die Selbstbemessungsabgaben entrichtet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2000150103.X01Im RIS seit
24.11.2004