RS Vwgh 2004/10/28 2000/15/0103

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.10.2004
beobachten
merken

Index

L34006 Abgabenordnung Steiermark
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §217;
LAO Stmk 1963 §165 Abs1;

Rechtssatz

Auch ein Antrag auf bescheidmäßige Festsetzung einer Selbstbemessungsabgabe bewahrt den Abgabepflichtigen nicht davor, säumig zu werden, wenn er nicht innerhalb der dafür vorgesehenen Frist die Selbstbemessungsabgaben entrichtet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000150103.X01

Im RIS seit

24.11.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten