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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §20 Abs1 Z1;Beachte
Besprechung in:Taxlex Nr 1/2005, S 10 - 12;Rechtssatz
Die getätigten Aufwendungen für das privat genutzte Haus verlieren den ihrer steuerlichen Berücksichtigung entgegenstehenden Charakter als Kosten der Lebensführung iSd § 20 EStG 1988 nicht deswegen, weil die Abgabepflichtigen die private Nutzung dieses Hauses zivilrechtlich einem Bestandrechtstitel (zwischen einem Miteigentümer und der Miteigentumsgemeinschaft) zu Grunde gelegt haben (Hinweis E 13. Oktober 1993, 93/13/0129).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001150028.X01Im RIS seit
20.01.2005Zuletzt aktualisiert am
03.10.2017