RS Vwgh 2004/11/3 2004/18/0265

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.11.2004
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;

Rechtssatz

Nach dem Sprachgebrauch sind unter (behördlichen) Verfügungen auch Erledigungen in Bescheidform zu verstehen.

Schlagworte

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004180265.X02

Im RIS seit

30.11.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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