RS Vwgh 2004/11/4 2003/20/0260

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Veröffentlicht am 04.11.2004
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §6 Z1;
AsylG 1997 §6 Z2;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Dass dem Vorbringen des Sohnes der Asylwerberin ein Zusammenhang zu den in der Genfer Flüchtlingskonvention taxativ aufgezählten Verfolgungsgründen nicht zu entnehmen gewesen sei, vermag den angefochtenen Bescheid nicht zu tragen, weil sich der unabhängige Bundesasylsenat hinsichtlich der Asylwerberin ausschließlich auf einen Anwendungsfall des § 6 Z. 1 AsylG 1997 (nicht jedoch auf § 6 Z. 2 AsylG 1997) berufen, dessen Tatbestandsvoraussetzungen aber zu Unrecht angenommen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003200260.X01

Im RIS seit

04.01.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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