RS Vwgh 2004/11/4 2003/20/0486

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.11.2004
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
AsylG 1997 §8;
AVG §58 Abs2;
AVG §60;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;
FrG 1997 §57;
VwGG §42 Abs2 Z3 litb;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Die unterbliebene Auseinandersetzung mit der dem Asylwerber seitens der türkischen Behörden unterstellten PKK-Anhängerschaft hat auch Auswirkungen auf die behördliche Einschätzung seiner Gefährdung bei Rückkehr in die Türkei. So hat der unabhängige Bundesasylsenat bezugnehmend auf einen Bericht des deutschen auswärtigen Amtes vom 20. März 2002 unter anderem festgestellt, dass für abgeschobene Personen bei der Wiedereinreise Schwierigkeiten dann eintreten können, wenn Recherchen bei den Heimatbehörden den Verdacht der Mitgliedschaft in oder der Unterstützung der PKK begründen. Diese Feststellung steht auch im Widerspruch zu der abschließenden Bemerkung des unabhängigen Bundesasylsenates im Zusammenhang mit seinem Ausspruch nach § 8 AsylG 1997, im gesamten Vorbringen des Asylwerbers habe sich kein Anhaltspunkt für das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 57 FrG 1997 ergeben.

Schlagworte

Begründung Begründungsmangel Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003200486.X05

Im RIS seit

03.12.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten