RS Vwgh 2004/11/4 2001/20/0583

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Veröffentlicht am 04.11.2004
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Index

19/05 Menschenrechte
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §5 Abs1 idF 1999/I/004;
AsylG 1997 §5 idF 1999/I/004;
MRK Art8;

Rechtssatz

Ausgangspunkt für die Überlegung, ob die Asylbehörde bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen eine Zurückweisung nach § 5 AsylG 1997 vornehmen darf oder eine Entscheidung in der Sache vorzunehmen hat, ist - wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 23. Jänner 2003, Zl. 2000/01/0498 ausgeführt hat - vor dem Hintergrund des Art. 8 MRK die Frage, ob mit einer Zurückweisung nach § 5 Abs. 1 AsylG 1997 (in der Fassung vor der AsylG-Novelle 2003) ein Eingriff in das Privat- und Familienleben eines Asylwerbers verbunden wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001200583.X02

Im RIS seit

03.02.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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