Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §5 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2002/20/0500 2002/20/0499Rechtssatz
War das von einem Mitgliedstaat ausgestellte Visum im Zeitpunkt der Einreise in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten bereits ungenützt abgelaufen, liegt ein Anwendungsfall des Art. 5 Abs. 4 des Dubliner Übereinkommens (DÜ) selbst dann nicht vor, wenn seit dem Ablaufen der Gültigkeit des Visums und der Asylantragstellung in einem Mitgliedstaat weniger als sechs Monate vergangen sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002200498.X02Im RIS seit
30.11.2004Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008