RS Vwgh 2004/11/9 2003/01/0534

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Veröffentlicht am 09.11.2004
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Index

19/05 Menschenrechte
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
AsylG 1997 §8;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;
FrG 1997 §57;
MRK Art3;

Rechtssatz

Was die in der Diskussion über die Voraussetzungen einer internen Ausweichmöglichkeit im Vordergrund stehende Frage nach dem Ersatz oder der Ergänzung des "Zumutbarkeitskalküls" durch juristisch präzisere Kriterien anlangt, so bedarf es für den vorliegenden Fall keiner näheren Auseinandersetzung mit diesem Thema. Herrschen am Ort der ins Auge gefassten "Alternative" Bedingungen, die eine Verbringung des Betroffenen dorthin - wie im vorliegenden Fall, bezogen auf den "zweiten Herkunftsstaat", vom unabhängigen Bundesasylsenat angenommen - als Verstoß gegen Art. 3 MRK erscheinen lassen würden, so erübrigt sich eine Prüfung weiterer Voraussetzungen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003010534.X08

Im RIS seit

30.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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