RS Vwgh 2004/11/9 99/15/0008

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Veröffentlicht am 09.11.2004
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
39/03 Doppelbesteuerung

Norm

BAO §26;
DBAbk BRD 1955 Art1 Abs2;
DBAbk BRD 1955 Art16;

Rechtssatz

Es widerspricht nicht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen einer natürlichen Person sich bereits vor der Eheschließung mit der späteren Ehefrau am Wohnort derselben befinden kann, insbesondere wenn diese bereits Mutter eines gemeinsamen Kindes ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:1999150008.X03

Im RIS seit

11.01.2005

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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