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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §26;Rechtssatz
Es widerspricht nicht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen einer natürlichen Person sich bereits vor der Eheschließung mit der späteren Ehefrau am Wohnort derselben befinden kann, insbesondere wenn diese bereits Mutter eines gemeinsamen Kindes ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:1999150008.X03Im RIS seit
11.01.2005Zuletzt aktualisiert am
14.12.2015