RS Vwgh 2004/11/9 2003/01/0534

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.11.2004
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;
FlKonv Art1 AbschnC Z5;

Rechtssatz

Die richtige dogmatische Zuordnung der Flucht- oder Schutzalternative (bzw. ihres Fehlens) zu den Tatbestandsmerkmalen der Flüchtlingsdefinition ist im Schrifttum Gegenstand einer vor allem zwischen Fortin (International Journal of Refugee Law Vol. 12 No. 4 (2001) 548 ff) und Hathaway/Foster (in Feller/Türk/Nicholson [Hrsg.], Refugee Protection in International Law [2003]) geführten Auseinandersetzung, deren praktische Relevanz wiederholt bezweifelt wurde (vgl. in diesem Sinn Kelley, International Journal of Refugee Law Vol. 14 No. 1 [2002] 4 [8f], und Punkt 3. des Papiers vom 23.7.2003 über die "Interne Flucht- oder Neuansiedlungsalternative" in der vom UNHCR herausgegebenen Reihe "Richtlinien zum internationalen Schutz"). Die Auseinandersetzung betrifft die Frage, ob das Erfordernis eines Fehlens ausreichenden staatlichen Schutzes vor einer von Dritten ausgehenden Bedrohung - zunächst am ursprünglichen Aufenthaltsort des Betroffenen und, für den Fall des diesbezüglichen Fehlens eines solchen Schutzes, in den für ein internes Ausweichen in Betracht gezogenen Landesteilen (vgl. die ersten beiden der von Mathew/Hathaway/Foster, International Journal of Refugee Law Vol. 15 No. 3 (2003) 444 ff, erörterten Kategorien staatlichen Schutzes) - im ersten Teil der Flüchtlingsdefinition oder in der sogenannten "protection clause" ("und nicht in der Lage oder im Hinblick auf diese Furcht nicht gewillt ist, sich des Schutzes dieses Landes zu bedienen") Ausdruck findet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003010534.X06

Im RIS seit

30.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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