Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1997 §23;Rechtssatz
Der Asylwerber stammt unstrittig aus Bitola. Gemäß einem in den Verwaltungsakten erliegenden Bericht von Human Rights Watch vom 8. Juni 2001 (Überschrift: "Macedonia: Rioters Burn Albanian Homes in Bitola / Police Fail to Stop Violence, Some Actively Participate") kam es in dieser Stadt tatsächlich zu den vom Asylwerber geschilderten Ausschreitungen gegen ethnische Albaner. Die Darstellung des Asylwerbers hätte damit einen realen Hintergrund. Es ist nicht erkennbar, dass der unabhängige Bundesasylsenat diesen Umstand, der im Rahmen der Beweiswürdigung zu berücksichtigen gewesen wäre (Hinweis: E 30.9.2004, Zl. 2001/20/0135, mwN.), in seine Überlegungen miteinbezogen hat.
Schlagworte
freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003010300.X01Im RIS seit
08.12.2004