RS Vwgh 2004/11/9 2003/01/0534

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.11.2004
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §1 Z4;
AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Zu klären ist - losgelöst von der speziellen Lage im Kosovo und der Besonderheit der darauf gegründeten Anwendung eines "Zweistaatenmodells" auf Teile ein und desselben Staatsgebietes - die Frage, inwieweit die zur internen Flucht- oder Schutzalternative entwickelten Voraussetzungen auch in den - vergleichsweise selteneren und daher in der internationalen Rechtsprechung und Literatur nicht mit der gleichen Ausführlichkeit behandelten - Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit eines Asylwerbers anzuwenden sind. In Bezug auf die interne Flucht- oder Schutzalternative, auf die zu diesem Zweck zunächst einzugehen ist, kann - im Rahmen der vom unabhängigen Bundesasylsenat als "Zumutbarkeitskalkül" umschriebenen Gesichtspunkte - als unstrittig vorausgesetzt werden, dass die Flüchtlingseigenschaft bei einem Asylwerber mit nur einem Herkunftsstaat im Falle einer nicht landesweiten Verfolgungsgefahr zu bejahen sein kann, wenn ein Ausweichen in Landesteile, auf die sich die asylrelevante Gefährdung als solche nicht erstreckt, auf Grund anderer, nicht notwendigerweise auf Konventionsgründen beruhender Umstände nicht zumutbar ist (vgl. Punkt 6. des Papiers vom 23.7.2003 über die "Interne Flucht- oder Neuansiedlungsalternative" in der vom UNHCR herausgegebenen Reihe "Richtlinien zum internationalen Schutz"; aus der hg. Judikatur etwa das E 8.9.1999, Zl. 99/01/0126). Meinungsverschiedenheiten gibt es vor allem darüber, ob und in welcher Weise sich das Kriterium der "Zumutbarkeit" ("reasonableness") durch andere, juristisch präzisere Kriterien ausfüllen oder ersetzen lässt, ferner darüber, welchem Tatbestandsmerkmal der Flüchtlingsdefinition das Erfordernis des Fehlens einer internen "Alternative" zuzuordnen ist, und schließlich auch über die zweckmäßigste Bezeichnung der "Alternative" (vgl. zu all diesen Fragen vor allem Hathaway/Foster in Feller/Türk/Nicholson (Hrsg.), Refugee Protection in International Law (2003) 357 ff).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003010534.X04

Im RIS seit

30.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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