Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AsylG 1997 §1 Abs4;Rechtssatz
Zu den Voraussetzungen für die Asylgewährung an Doppelstaatsbürger - ein im geltenden Asylgesetz mit den darin enthaltenen bloß punktuellen Bezugnahmen auf die Flüchtlingskonvention nicht ausdrücklich geregeltes Thema - ist zunächst gemäß § 43 Abs. 2 VwGG auf das E 21.12.2000, Zl. 2000/01/0126, zu verweisen. Maßgeblich ist danach Art. 1 Abschnitt A Z 2 letzter Absatz FlKonv. Der Rückgriff auf diese Stelle in der Flüchtlingskonvention beruht - wie im E 15.5.2003, Zl. 2001/01/0499, hervorgehoben wurde - auf dem Gedanken, der Gesetzgeber habe - abgesehen von gesondert normierten Ausnahmen - bei den Voraussetzungen der Asylgewährung an die Gesamtheit der aufeinander bezogenen Elemente des Flüchtlingsbegriffes der Konvention anknüpfen wollen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003010534.X10Im RIS seit
30.11.2004Zuletzt aktualisiert am
08.07.2009