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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236;Rechtssatz
Die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach der Lage des Falles ist tatbestandsmäßige Voraussetzung für die in § 237 BAO ("kann ... entlassen werden") vorgesehene Ermessensentscheidung (Hinweis E 26. Februar 2003, Zl. 98/13/0091). Bei der Ermessensübung ist vor allem das bisherige steuerliche Verhalten des Abgabepflichtigen zu berücksichtigen; insbesondere bei Hinterziehung wird eine Nachsicht im Allgemeinen nicht in Betracht kommen (vgl. die bei Ritz, Kommentar zur BAO2, Rz 16 zu § 236 BAO, wiedergegebene hg. Judikatur).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004160077.X06Im RIS seit
15.12.2004