RS Vwgh 2004/11/11 2003/16/0144

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.11.2004
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Index

27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §9;

Rechtssatz

Nur dann, wenn letzten Endes überhaupt die Verfahrenshilfe bewilligt wird, tritt gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GGG die Verfahrenshilfe rückwirkend mit dem Tag ein, an dem sie beantragt wurde (Hinweis E 21. Jänner 1998, 96/16/0153; E 19. Oktober 1995, 95/16/0232).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003160144.X01

Im RIS seit

13.12.2004

Zuletzt aktualisiert am

27.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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