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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §232;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 96/08/0104 E 21. November 2001 RS 2 (hier Abgabengläubiger statt Beitragsgläubiger)Stammrechtssatz
Das Ziel des Sicherungsverfahrens besteht darin, dem Beitragsgläubiger bereits zu einem Zeitpunkt, in dem sein Anspruch zwar dem Grunde nach feststeht, aber noch nicht realisierbar ist, wegen Drohung der Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung ein Pfandrecht zu verschaffen, dessen Rang auch für die nachfolgende Exekution zur Einbringung maßgebend ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004160065.X01Im RIS seit
13.12.2004