RS Vwgh 2004/11/11 2004/16/0065

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Veröffentlicht am 11.11.2004
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §232;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/08/0104 E 21. November 2001 RS 2 (hier Abgabengläubiger statt Beitragsgläubiger)

Stammrechtssatz

Das Ziel des Sicherungsverfahrens besteht darin, dem Beitragsgläubiger bereits zu einem Zeitpunkt, in dem sein Anspruch zwar dem Grunde nach feststeht, aber noch nicht realisierbar ist, wegen Drohung der Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung ein Pfandrecht zu verschaffen, dessen Rang auch für die nachfolgende Exekution zur Einbringung maßgebend ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004160065.X01

Im RIS seit

13.12.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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