RS Vwgh 2004/11/16 2000/17/0105

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Veröffentlicht am 16.11.2004
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
BAO §167 Abs2;
VwGG §41;

Rechtssatz

Auch wenn die Beweiswürdigung der Verwaltungsbehörden im Hinblick auf § 41 VwGG nur insoweit der Kontrolle des Verwaltungsgerichtshofes unterliegt, als sie auf ihre Schlüssigkeit zu prüfen ist, hat die Behörde darzustellen, aus welchen Gründen sie einen bestimmten Sachverhalt als erwiesen annimmt oder weshalb sie ein Vorbringen nicht als erwiesen annimmt.

Schlagworte

Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000170105.X03

Im RIS seit

18.01.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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