RS Vwgh 2004/11/17 2004/12/0095

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Veröffentlicht am 17.11.2004
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Index

L22004 Landesbedienstete Oberösterreich
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §14 Abs1 impl;
BDG 1979 §14 Abs3 impl;
LBG OÖ 1993 §107 Abs1 idF 1996/083;
LBG OÖ 1993 §107 Abs2;

Rechtssatz

§ 107 Abs. 1 und 2 OÖ LBG 1993 ist im Wesentlichen inhaltsgleich mit § 14 Abs. 1 und 3 BDG 1979, weshalb die zu dieser Bestimmung ergangene Rechtssprechung übertragen werden kann. Unter der bleibenden Unfähigkeit des Beamten, seinen Dienstposten ordnungsgemäß zu versehen, ist demnach alles zu verstehen, was die Eignung des Beamten zur Versehung des Dienstpostens dauernd aufhebt. Bei der Beurteilung der Dienstunfähigkeit ist daher nicht allein auf die Person des Beamten abzustellen; es sind vielmehr auch die Auswirkungen der Störungen auf den Dienstbetrieb entscheidend. Unter dem Begriff ordnungsgemäße Versehung des Dienstpostens ist sowohl eine qualitativ einwandfreie als auch eine mengenmäßig entsprechende Dienstleistung maßgebend.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004120095.X01

Im RIS seit

07.12.2004

Zuletzt aktualisiert am

19.12.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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