Index
63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §137 Abs1 idF 2003/I/130;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2004/12/0051 E 15. April 2005Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/12/0038 E 21. April 2004 RS 3 (hier: betreffend Ernennungsvoraussetzungen für die Verwendungsgruppe A2)Stammrechtssatz
Wie sich aus § 137 Abs. 1 vorletzter Satz des BDG 1979 und aus der Anlage 1 dieses Gesetzes (für die Verwendungsgruppe A1:
Ernennungserfordernis der Hochschulbildung oder eines sie ersetzenden Aufstiegskurses an der Verwaltungsakademie - vgl. Pkt. 1.12. und 1.13. der Anlage 1) ergibt, besteht das Vorbildungsprinzip, also die Zuordnung der Verwendungsgruppe nach Ausbildung, im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis auch im Funktionszulagenschema nach dem Besoldungsreform-Gesetz 1994 weiter.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004120052.X01Im RIS seit
05.05.2005