RS Vwgh 2004/11/17 2003/09/0105

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Veröffentlicht am 17.11.2004
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

ABGB §140;
AuslBG §1 Abs2 litl;
AuslBG §3 Abs8;

Rechtssatz

Bei Beurteilung des Ausnahmetatbestandes des § 1 Abs. 2 lit. l AuslBG kommt es auf die tatsächliche Unterhaltsleistung und nicht auf eine allenfalls nach § 140 ABGB mangels Selbsterhaltungsfähigkeit des Unterhaltsberechtigten festzusetzende Unterhaltsverpflichtung an. Zu berücksichtigen wäre daher beispielsweise auch eine tatsächliche Unterhaltsgewährung ohne zugrunde liegende Verpflichtung; ob auch das Bestehen einer Unterhaltsverpflichtung allein ohne tatsächliche Gewährung des Unterhalts für die Annahme des Ausnahmetatbestandes des § 1 Abs. 2 lit. l AuslBG ausreicht, braucht im vorliegenden Fall hingegen nicht entschieden zu werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003090105.X01

Im RIS seit

10.12.2004

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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