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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §140;Rechtssatz
Bei Beurteilung des Ausnahmetatbestandes des § 1 Abs. 2 lit. l AuslBG kommt es auf die tatsächliche Unterhaltsleistung und nicht auf eine allenfalls nach § 140 ABGB mangels Selbsterhaltungsfähigkeit des Unterhaltsberechtigten festzusetzende Unterhaltsverpflichtung an. Zu berücksichtigen wäre daher beispielsweise auch eine tatsächliche Unterhaltsgewährung ohne zugrunde liegende Verpflichtung; ob auch das Bestehen einer Unterhaltsverpflichtung allein ohne tatsächliche Gewährung des Unterhalts für die Annahme des Ausnahmetatbestandes des § 1 Abs. 2 lit. l AuslBG ausreicht, braucht im vorliegenden Fall hingegen nicht entschieden zu werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003090105.X01Im RIS seit
10.12.2004Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008