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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §44 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/08/0259 E 24. Jänner 1985 RS 1(Dies unabhängig davon, ob der Dienstnehmer das ihm zustehende Entgelt vom Dienstgeber fordert bzw. ob ihm das zustehende Entgelt tatsächlich bezahlt wird [Hinweis E 30. Jänner 2002, 2001/08/0225].)Stammrechtssatz
In den Fällen, in denen kollektivvertragliche Vereinbarungen in Betracht kommen, hat das nach diesen Vereinbarungen den Dienstnehmern zustehende Entgelt die Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge zu bilden.
Schlagworte
KollektivvertragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002080089.X01Im RIS seit
18.01.2005Zuletzt aktualisiert am
11.05.2009