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E3L E09303000Norm
31969L0335 Kapital Ansammlungs-RL indirekte Steuern Art10;Rechtssatz
Im Urteil vom 18. Jänner 2001, Rechtssache C-113/99, Schmid, hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften unter anderem zum Ausdruck gebracht, dass Artikel 10 der Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital es nicht untersagt, von Kapitalgesellschaften, die über ein nicht über einen bestimmten Betrag hinausgehendes Jahreseinkommen verfügen, eine Mindeststeuer im Sinne des § 24 Abs. 4 KStG zu erheben, da eine solche Steuer nicht die gleichen Merkmale wie die Steuern aufweist, deren Erhebung auf Grund der fraglichen Bestimmung untersagt ist. Damit ist klargestellt, dass auch Vorauszahlungen auf die Mindestkörperschaftsteuer dem Gemeinschaftsrecht nicht widersprechen.
Gerichtsentscheidung
EuGH 61999J0113 Schmid VORABEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:1999140035.X01Im RIS seit
23.02.2005Zuletzt aktualisiert am
04.11.2011