RS Vwgh 2004/11/17 99/14/0035

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.11.2004
beobachten
merken

Index

E3L E09303000
E6J
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

31969L0335 Kapital Ansammlungs-RL indirekte Steuern Art10;
61999CJ0113 Schmid VORAB;
KStG 1966 §24 Abs4;

Rechtssatz

Im Urteil vom 18. Jänner 2001, Rechtssache C-113/99, Schmid, hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften unter anderem zum Ausdruck gebracht, dass Artikel 10 der Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital es nicht untersagt, von Kapitalgesellschaften, die über ein nicht über einen bestimmten Betrag hinausgehendes Jahreseinkommen verfügen, eine Mindeststeuer im Sinne des § 24 Abs. 4 KStG zu erheben, da eine solche Steuer nicht die gleichen Merkmale wie die Steuern aufweist, deren Erhebung auf Grund der fraglichen Bestimmung untersagt ist. Damit ist klargestellt, dass auch Vorauszahlungen auf die Mindestkörperschaftsteuer dem Gemeinschaftsrecht nicht widersprechen.

Gerichtsentscheidung

EuGH 61999J0113 Schmid VORAB

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:1999140035.X01

Im RIS seit

23.02.2005

Zuletzt aktualisiert am

04.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten