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65/01 Allgemeines PensionsrechtNorm
PG 1965 §106 Abs1 Z2 idF 2001/I/047;Rechtssatz
Die Übergangsbestimmung des § 96 Abs. 2 PG 1965 spricht nur von der Anhängigkeit eines Verfahrens - das schließlich zur Versetzung in den Ruhestand führt - am 1. Oktober 2000, nicht jedoch von einer allfälligen Verletzung einer Verpflichtung, den Beamten - vor diesem Stichtag - anzuleiten, in Richtung auf seine Ruhestandsversetzung tätig zu werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004120097.X04Im RIS seit
24.12.2004Zuletzt aktualisiert am
31.05.2010