RS Vwgh 2004/11/17 2004/12/0097

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Veröffentlicht am 17.11.2004
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65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

PG 1965 §106 Abs1 Z2 idF 2001/I/047;
PG 1965 §96 Abs2 idF 2002/I/119;

Rechtssatz

Die Übergangsbestimmung des § 96 Abs. 2 PG 1965 spricht nur von der Anhängigkeit eines Verfahrens - das schließlich zur Versetzung in den Ruhestand führt - am 1. Oktober 2000, nicht jedoch von einer allfälligen Verletzung einer Verpflichtung, den Beamten - vor diesem Stichtag - anzuleiten, in Richtung auf seine Ruhestandsversetzung tätig zu werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004120097.X04

Im RIS seit

24.12.2004

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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