RS Vwgh 2004/11/17 2000/14/0142

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Veröffentlicht am 17.11.2004
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §21;
BAO §98;
ZustG §22;

Rechtssatz

Der Nachweis der gesetzmäßigen Zustellung kann durch einen Zustellnachweis im Sinne des § 22 ZustG oder - wenn ein solcher fehlt oder mangelhaft ist - auf andere Weise geführt werden (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, S. 1146 f).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000140142.X06

Im RIS seit

08.12.2004

Zuletzt aktualisiert am

03.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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