RS Vwgh 2004/11/17 2004/12/0095

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Veröffentlicht am 17.11.2004
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Index

L22004 Landesbedienstete Oberösterreich
001 Verwaltungsrecht allgemein
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §14 Abs1 impl;
BDG 1979 §14 Abs3 impl;
LBG OÖ 1993 §107 Abs1 idF 1996/083;
LBG OÖ 1993 §107 Abs2;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/12/0272 E 18. Dezember 1991 RS 1

Stammrechtssatz

Dienstunfähigkeit durch Erkrankung liegt dann vor, wenn durch diese die ordnungsgemäße Dienstleistung verhindert wird oder durch die Dienstleistung die Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung gegeben wäre oder die Dienstleistung für den Beamten ein objektiv unzumutbares Unbill darstellen würde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004120095.X02

Im RIS seit

07.12.2004

Zuletzt aktualisiert am

19.12.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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