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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §39a;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/08/0069 E 7. August 2002 RS 1 (Hier: Niederschrift über das Nichtzustandekommen einer vom AMS zugewiesenen Beschäftigung)Stammrechtssatz
Ist ein Zeuge in der Lage, sich in der deutschen Sprache ausreichend verständlich zu machen, dann ist die Voraussetzung zur Beiziehung eines Dolmetschers nicht gegeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002080228.X02Im RIS seit
31.12.2004