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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die Frage, ob die Dienstbehörde auf Grund eines Antrages des Beamten zu einer Rechtsgestaltung im Verständnis des § 14 Abs. 1 BDG 1979 verpflichtet ist, ist an Hand der Rechts- und Sachlage im Zeitpunkt der Erlassung des die Ruhestandsversetzung verfügenden oder versagenden Bescheides zu prüfen.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004120059.X01Im RIS seit
17.12.2004Zuletzt aktualisiert am
08.04.2010