RS Vwgh 2004/11/17 2004/12/0059

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Veröffentlicht am 17.11.2004
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §56;
BDG 1979 §14 Abs1 idF 1995/820;

Rechtssatz

Die Frage, ob die Dienstbehörde auf Grund eines Antrages des Beamten zu einer Rechtsgestaltung im Verständnis des § 14 Abs. 1 BDG 1979 verpflichtet ist, ist an Hand der Rechts- und Sachlage im Zeitpunkt der Erlassung des die Ruhestandsversetzung verfügenden oder versagenden Bescheides zu prüfen.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004120059.X01

Im RIS seit

17.12.2004

Zuletzt aktualisiert am

08.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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