RS Vwgh 2004/11/17 2003/09/0025

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Veröffentlicht am 17.11.2004
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §28 Abs7;
AuslBG §3 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2003/09/0028

Rechtssatz

Hinsichtlich der Ausländer, die in Sattelzugfahrzeugen angetroffen wurden, die in Österreich auf die vom Beschwerdeführer vertretene Gesellschaft zugelassen sind, ist auf die - widerlegliche - Rechtsvermutung des § 28 Abs. 7 AuslBG hinzuweisen, da die Sattelkraftfahrzeuge, in denen die Ausländer als Lenker arbeitend angetroffen wurden, als "auswärtige Arbeitsstelle, die im allgemeinen Betriebsfremden nicht zugänglich ist", des Zulassungsbesitzers oder sonstigen Verfügungsberechtigten anzusehen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003090025.X02

Im RIS seit

23.12.2004

Zuletzt aktualisiert am

18.12.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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