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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2003/09/0028Rechtssatz
Hinsichtlich der Ausländer, die in Sattelzugfahrzeugen angetroffen wurden, die in Österreich auf die vom Beschwerdeführer vertretene Gesellschaft zugelassen sind, ist auf die - widerlegliche - Rechtsvermutung des § 28 Abs. 7 AuslBG hinzuweisen, da die Sattelkraftfahrzeuge, in denen die Ausländer als Lenker arbeitend angetroffen wurden, als "auswärtige Arbeitsstelle, die im allgemeinen Betriebsfremden nicht zugänglich ist", des Zulassungsbesitzers oder sonstigen Verfügungsberechtigten anzusehen sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003090025.X02Im RIS seit
23.12.2004Zuletzt aktualisiert am
18.12.2014