RS Vwgh 2004/11/17 2003/04/0123

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.11.2004
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Index

50/01 Gewerbeordnung
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG 1996 §5 Abs1;
GewO 1994 §13 Abs1;
GewO 1994 §87 Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2003/03/0304 E 17. Juni 2004 RS 2

Stammrechtssatz

Bei der Beurteilung des aus den Straftaten ersichtlichen Persönlichkeitsbildes des Gewerbeinhabers ist auch auf das Ausmaß Bedacht zu nehmen, in dem die über ihn verhängten Strafen die in § 13 Abs. 1 GewO 1994 genannte Grenze übersteigen (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 3. März 1999, Zl. 98/04/0223).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003040123.X01

Im RIS seit

24.12.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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