RS Vwgh 2004/11/17 2002/08/0261

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Veröffentlicht am 17.11.2004
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §35;

Rechtssatz

Eine Person ist nicht schon deshalb als Dienstgeber (bzw. als jene Person, auf deren Rechnung und Gefahr ein Betrieb geführt wird) anzusehen, weil ihr der wirtschaftliche Erfolg des Unternehmens ganz oder überwiegend zufällt (Hinweis E 21. Februar 2001, Zl. 96/08/0026).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002080261.X03

Im RIS seit

31.12.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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