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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §35;Rechtssatz
Eine Person ist nicht schon deshalb als Dienstgeber (bzw. als jene Person, auf deren Rechnung und Gefahr ein Betrieb geführt wird) anzusehen, weil ihr der wirtschaftliche Erfolg des Unternehmens ganz oder überwiegend zufällt (Hinweis E 21. Februar 2001, Zl. 96/08/0026).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002080261.X03Im RIS seit
31.12.2004