RS Vwgh 2004/11/18 2004/07/0025

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Veröffentlicht am 18.11.2004
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83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 1990 §29 Abs1 Z3;
AWG 1990 §29 Abs2;
AWG 1990 §29;

Rechtssatz

Weder § 29 AWG 1990 noch die nach § 29 Abs 2 legcit. anzuwendenden Vorschriften enthalten eine ausdrückliche Bestimmung des Inhalts, dass ein Bescheid, mit dem eine Anlage iSd § 29 Abs 1 Z. 3 AWG 1990 genehmigt wird, eine Auflage zu enthalten hat, wonach die Inbetriebnahme der Anlage erst nach behördlicher Überprüfung der ordnungsgemäßen Errichtung erfolgen darf.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004070025.X01

Im RIS seit

15.12.2004

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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