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83 Naturschutz UmweltschutzNorm
AWG 1990 §29 Abs1 Z3;Rechtssatz
Weder § 29 AWG 1990 noch die nach § 29 Abs 2 legcit. anzuwendenden Vorschriften enthalten eine ausdrückliche Bestimmung des Inhalts, dass ein Bescheid, mit dem eine Anlage iSd § 29 Abs 1 Z. 3 AWG 1990 genehmigt wird, eine Auflage zu enthalten hat, wonach die Inbetriebnahme der Anlage erst nach behördlicher Überprüfung der ordnungsgemäßen Errichtung erfolgen darf.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004070025.X01Im RIS seit
15.12.2004Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008